Das Gesa-Gebäude, der ehemalige Bürositz des Energieversorgers Gesa/Endesa von Palmas Stadtstrand aus gesehen. | Foto: Miquel Àngel Cañellas

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Das Gesa-Gebäude in erster Linie an Palmas Stadtstrand, der ehemalige Sitz des Energieversorgers Endesa auf Mallorca, darf nicht abgerissen werden. Ein Gerichtsurteil in Palma, gegen das Revision nicht möglich ist, hat den Denkmalschutz für das Hochhaus in letzter Instanz bestätigt. Jede weitere Stadtplanung an Palmas Meeresfront muss also das Haus miteinbeziehen.

Mit dem Urteil endet ein jahrelanger Rechtsstreit für und wider das Hochhaus, das kulturhistorisch zu architektonischen Moderne auf Mallorca gezählt wird. Der glasverkleidete Kubus aus den frühen 1970er Jahren war 2007 vom Inselrat überraschend unter Denkmalschutz gestellt worden. Damit hatte die damals von der Kleinpartei Unió Mallorquina dominierte Behörde den bereits vorliegenden Abrissplänen eine Absage erteilt.

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Die konservative Partido Popular (PP) war von Anfang an für den Abriss des Gesa-Hochhauses gewesen. Dennoch legte der später von der PP regierte Inselrat Widerspruch ein, als der Schutzstatus des Gebäudes wieder abgeschafft werden sollte.

Der Grund: Der Inselrat musste die Entscheidung seiner Vorgängerregierung juristisch verteidigen, um sich nicht der Gefahr hoher Entschädigungszahlungen an klagende Bauunternehmer auszusetzen. Das Gericht ist nun dem Widerspruch des Inselrates gegen die Beseitigung der Denkmalschutzerklärung gefolgt und hat den Bestand des Hauses ein für alle Mal bestätigt.