Ein Autofahrer, der auf Mallorca im vergangenen Jahr betrunken einen schweren Unfall mit Todesfolge verursacht hatte, ist zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Allerdings muss er die am Montag bekannt gewordene Gefägnisstrafe nicht antreten, wenn er innerhalb der kommenden vier Jahre nicht wieder straffällig wird. Der Führerschein wurde ihm für drei Jahre entzogen.
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