Polizisten in Palma während des Lockdowns im Jahr 2020. | Ultima Hora

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Die Vertretung der spanischen Zentralregierung auf Mallorca hat 768 Bußgeldverfahren, die im Zusammenhang mit dem verfassungswidrigen Lockdown im Frühjahr 2020 eingeleitet wurden, ad acta gelegt.

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Damit folgt die Behörde einem Urteil des spanischen Verfassungsgerichts, demzufolge Madrid den Ausnahmezustand und nicht den Alarmzustand hätte ausrufen müssen, um die Freiheiten der Bürger so drastisch wie es geschah, einzuschränken.

Was mit den bereits bezahlten Bußgeldern geschehen soll, ist noch unklar. Im Prinzip sollen sie zurückerstattet werden, doch von offizieller Seite wurde bislang nicht gesagt, wann dies geschehen soll.