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Soll ein Mallorca-Domizil als Ferienhaus vermietet werden, muss es bei der Tourismusbehörde registriert werden. Sie überprüft di

Immobilien: Bau, Kauf, Miete

Vermietung von Feriendomizilen: Was kann genehmigt werden?

Wer sein Mallorca-Domizil als Urlaubsunterkunft anbieten möchte, muss gemäß Artikel 19 des Dekrets 13/2011 einen entsprechenden Antrag beim balearischen Ministerium für Tourismus einreichen (einige Unternehmer wie MC-Fincaservice übernehmen dies für ihre Kunden).

01.05.13 00:00

Tipps für Ihre Sicherheit

Internet-Fallen beim Mieten des Ferienhauses

Um beim Buchen einer Ferienimmobilie im Internet nicht übers Ohr gehauen zu werden, sollte man zunächst das Angebot kritisch prüfen. Worauf man besonders achten sollte, hat der Verband Deutscher Ferienhausagenturen (VDFA) in einer Ratgeberliste zusammengefasst.

30.03.12 00:00