Bevor es auf Mallorca zur Schlüsselübergabe kommt, sollte ein detaillierter Mietvertrag aufgesetzt werden. | Archiv

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Die passende Mietwohnung auf Mallorca zu finden, ist aufgrund der in den vergangenen Jahren explodierenden Preise und des sich weiter verknappenden Angebotes bereits für sich eine echte Herausforderung. Ist man schließlich fündig geworden, geht es darum, mit dem Vermieter die bestmöglichen Konditionen auszuhandeln, um möglichst lange und problemlos in der neuen Bleibe zu wohnen. In Spanien schreibt das sogenannte „Ley de Arrendamientos Urbanos”, kurz LAU, den gesetzlichen Rahmen für Mietverträge vor.

Wer ist wer?

Der Vertrag muss die persönlichen Daten des Vermieters und des Mieters enthalten, die durch ihre jeweiligen Ausweis-papiere belegt werden. Wenn in der Wohnung weitere volljährige Personen wohnen, müssen auch deren Angaben im Vertrag enthalten sein. Ebenso muss die vollständige Adresse der gemieteten Wohnung im Vertrag angegeben werden (Gemeinde, Straße, Katasternummer).

Mietpreis: Kalt oder warm?

Bei dem vereinbarten Mietpreis handelt es sich zu 99 Prozent immer um die monatliche Kaltmiete, sprich ohne Strom- und Wasserkosten. Der Vertrag mit dem jeweiligen Stromanbieter ist Sache des Mieters, oftmals bietet sich an, den vom Vormieter gewählten Stromanbieter zu übernehmen. In diesem Fall reicht es aus, den bestehenden Vertrag in einem Büro des Energieanbieters auf den neuen Namen umzuschreiben.

Möglich ist aber auch, sich ein vermeintlich besseres Angebot eines Anbieters einzuholen. In jedem Fall muss der Mieter einen neuen Stromvertrag abschließen. Ähnlich läuft es mit der Wasserversorger. Einige Vermieter auf der Insel bestehen darauf, dass der Wasserversorgungsvertrag auf ihrem Namen bestehen bleibt, um so bürokratischen Ärger zu vermeiden, im Falle, dass der Mieter die Rechnung nicht zahlt und der Anschluss vom Unternehmen unterbrochen wird. In diesem Fall muss der Mieter die vom Vermieter jeden Monat oder alle zwei Monate präsentierte Wasserrechung „extra” zahlen.

Müllgebühren, Steuern und Wohngemeinschaftskosten

Im Vertrag muss klargestellt werden, wer für die Zahlung der jährlichen Grundsteuer (IBI), die Müllabfuhrgebühren sowie den möglicherweise anfallenden Wohngemeinschaftskosten (Treppenhausreinigung, Fahrstuhlwartung, Gemeinschaftspool, etc.) zuständig ist. Letztere sind in der Regel im Mietpreis enthalten. Normalerweise ist der Vermieter für die mit der Immobilie verbundenen Steuern zuständig, während der Mieter für die Müllgebühren zahlt. Wenn beide einverstanden sind, kann jedoch eine andere Aufteilung vereinbart werden.

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Dauer der Miete

Nach dem geltenden Recht haben Mietverträge zwischen Privatpersonen eine Mindestdauer von fünf Jahren (oder sieben Jahren, wenn der Vermieter eine juristische Person ist). Er kann um bis zu drei weitere Jahre verlängert werden. Danach muss ein neuer Vertrag zwischen beiden Seiten aufgesetzt werden.

Kündigung

Der Mieter hat die Möglichkeit, den Vertrag sechs Monate nach Vertragsunterzeichnung zu kündigen, sofern er die Kündigungsfrist einhält, in diesem Fall 30 Tage im voraus. Der Vermieter muss seinem Mieter nach der Kündigung ebenfalls mindestens sechs Monate Zeit geben auszugehen. Allerdings sind diese Vorgaben in der Realität reine Theorie. Mieter können auf eigenen Wunsch bereits früher ausziehen, die letzte oder die letzten ausstehenden Mieten werden in der Regel mit der gezahlten Kaution verrechnet. Kaum ein Vermieter wird den langwierigen Gang durch die Instanzen wagen, weil sein Mieter sich nicht an die Kündigungsfrist gehalten hat. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass keine Mietzahlungen ausstehen.

Kaution

Hinsichtlich der Kautionshöhe von Mietobjekten scheiden sich auf Mallorca die Geister. So soll es schon vorgekommen sein, dass Vermieter von hochpreisigen Immobilien Kautionen in Höhe von fünf oder mehr Monatmieten eingefordert haben. Oder der aufgesetzte Mietvertrag sah die Vorausszahlung der gesamten Jahresmiete vor. Seriös sind diese Forderungen aber nicht. Mittlerweile gelten ein, häufig aber auch zwei Monatsmieten als die vereinbarte Kautionshöhe. In anderen Fällen ist sie Verhandlungssache zwischen beiden Parteien, muss aber im Vertrag fixiert werden.

Reparaturen

Auch anfallende Instandsetzuns- und Reparaturkosten sollten im Mietvertrag eindeutig festgelegt werden. Dadurch werden mögliche Missverständnisse vermieden. Der Vermieter ist in der Regel für Reparaturen zuständig, die die Bewohnbarkeit der Wohnung beeinträchtigen, wie Feuchtigkeit, undichte Stellen oder elektrische Defekte. Wenn der Schaden durch den Missbrauch des Mieters verursacht wurde, ist der Mieter für die Reparaturen verantwortlich.

Weitere Klauseln

Sind Haustiere erlaubt? Darf in der Wohnung geraucht werden? Können Zimmer untervermietet werden? All diese Fragen sollte der Mietvertrag ebenfalls beantworten können.

Inventar der Wohnung

Für beide Seiten empfehlenswert ist die Erstellung eines Inventars der Wohnung. Neben einer Liste mit der kompletten Ausstattung der Wohnung sollten auch Fotos von Haushaltsgegenständen, Wänden und Sanitäreinrichtungen gemacht werden. Diese Inventarliste sollten beide Seiten vor dem Vertragsabschluss prüfen und eine Kopie aufbewahren.