Wer sich auf Mallorca niederlassen will, kommt an einem Besuch des Ausländeramts in Palma nicht vorbei.

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Auswandern nach Mallorca. Ein Leben auf der Sonnenseite. Das klingt nach Abenteuer, Neuanfang und Freiheit. Bevor sich aber diese positiven Gefühle breit machen können, bedeutet Auswandern vor allem eines: Bürokratie!

Wer seinen Wohn- und Arbeitsplatz dauerhaft von Deutschland auf die Balearen verlegen möchte, kommt an gewissen Behördengängen nicht vorbei. Beim Erledigen der Aufgaben gilt es, die richtige Reihenfolge ein- und die wichtigsten Dokumente und Unterlagen bereitzuhalten.

Der erste Gang sollte jeden deutschen Auswanderer zum Ausländeramt führen. Dort sollte die vorläufige NIE-Nummer beantragt werden (Número de Identidad de Extranjero). Den Antrag erhält man im Eingangsbereich des Amtes, wo er auch ausgefüllt werden kann. Allerdings muss die dafür fällige Gebühr von zirka zehn Euro bei einer Bank eingezahlt werden. Eine Übersicht über die Partnerbanken des Amtes erhält man ebenfalls am Schalter im Ausländerbüro. Für die Ausstellung der vorläufigen NIE-Nummer genügt in der Regel die Vorlage des deutschen Personalausweises. Als EU-Bürger muss zumindest für die vorläufige NIE-Nummer noch kein Arbeitsnachweis erbracht werden.

Mit der vorläufigen NIE-Nummer erhält man als Neu-Mallorquiner bei der Sozialversicherung (Seguridad Social) eine Beitrittsnummer (Numero de afiliación). Allerdings sollten stets die NIE-Nummer sowie das Ausweisdokument im Original und in Kopie mitgeführt werden. Das erspart den spontanen Gang zu Copy-Shops.

Hat man es geschafft, sowohl die vorläufige NIE-Nummer als auch die Beitrittsnummer der Sozialversicherung zu bekommen, sollte man diese Dokumente dem zukünftigen Arbeitgeber vorlegen, zusammen mit allen weiteren Unterlagen, die dieser für die Anfertigung des Arbeitsvertrags verlangt.

Ist man dann im Besitz eines unterschriebenen Arbeitsvertrags, kann unter dessen Vorlage erneut beim Ausländeramt die endgültige NIE-Nummer, auch "Residencia" genannt, beantragt werden.

Wieder muss zunächst bei einer Bank die fällige Gebühr von zirka zehn Euro eingezahlt werden. Dem Antrag sollten außerdem Kopien des Arbeitsvertrages, der vorläufigen NIE-Nummer, der Beitrittsnummer zur Sozialversicherung und eines Ausweisdokuments beigefügt werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der Neu-Mallorquiner dann die begehrte "Residencia" in Form einer kleinen grünen Karte.

Zudem gilt es zu beachten, dass die "Residencia" erst dann ausgestellt werden kann, wenn der Arbeitsvertrag in Kraft getreten ist, also frühestens am ersten Arbeitstag. Auch die Eröffnung eines Bankkontos ist in der Regel nur unter Vorlage der grünen Karte möglich.

Das gesamte Prozedere ist etwas aufwendig und erfordert seine Zeit, weshalb jedem Auswanderer geraten ist, nicht erst zum Arbeitsbeginn, sondern bereits einige Tage früher auf die Insel zu kommen.

Die vorläufige NIE-Nummer und die Beitrittsnummer zur Sozialversicherung können bereits vor Arbeitsbeginn beantragt werden.

Zudem bleibt genügend Zeit, sich um alle anderen notwendigen Dinge wie die Eröffnung eines Kontos, den Erwerb eines spanischen Handys oder das Durchforsten der Wohnungsanzeigen zu kümmern.

 

ADRESSEN und TELEFON

Ausländeramt
(Oficina de Extranjería)
Carrer Ciutat de Querétaro s/n 07007 Palma de Mallorca
Telefon: 971-989170
Internet

Zentrale der Sozialversicherungsbehörde
(Seguridad Social)
La Rambla, 18. 07003 Palma de Mallorca
Telefon: 971-218300
Internet

Info: Bei der Sozialversicherungsbehörde richtet sich die zuständige Dienststelle nach der Postleitzahl des Wohnsitzes. Es ist deshalb ratsam, zur Beantragung der Beitrittsnummer eine feste Adresse angeben zu können.

(aus MM 11/2014)