Nur, wer schon einen digitalen Zähler besitzt, ist direkt von den Preisschwankungen betroffen. Bei allen anderen wird ein stabiler Durchschnittspreis angesetzt. | Foto: UH

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Bereits im Frühjahr 2015 war die neue Regelung angekündigt worden, Anfang Oktober ist sie nun endgültig in Kraft getreten. Die Rede ist von der Abrechnung der Strompreise nach stündlich wechselnden Tarifen, die von der aktuellen Lage an den Strombörsen bestimmt werden. Betroffen sind allerdings nur die Besitzer sogenannter "intelligenter Stromzähler". Rund 17 Millionen Ablesegeräte, und damit etwa die Hälfte aller Haushalte in Spanien sind betroffen. Wer noch kein digitales Gerät besitzt, wird einem bestimmten Kundenprofil zugeordnet und bezahlt seine Rechnung auf Grundlage von Durchschnittspreisen, die nur indirekt von den Preisschwankungen beeinflusst werden.

Der aus der Vergangenheit gewohnte, staatlich regulierte und für jedes Quartal neu festgelegte Endkundentarif (TUR, "Tarifa de Último Recurso") wurde bereits im Vorgriff auf das neue System in "Precio Voluntario Para el Pequeño Consumidor" umgetauft. Auf Deutsch bedeutet das "freiwilliger Preis für Kleinkunden".

Die Bandbreite der Schwankungen hält sich normalerweise in relativ engen Grenzen, bewegte sich am 9. Oktober (siehe Grafik) zum Beispiel zwischen elf und 13 Cent. Etwas teurer wird es immer dann, wenn die Nachfrage steigt, also morgens und abends. Nachts kann man hingegen etwas sparen, da der Strombedarf dann seinen Tiefpunkt erreicht.

Laut Energieexperten sind auch stürmische Tage für die Verbraucher eher günstig, da sie zur Einspeisung von zusätzlicher Windenergie ins Netz führen. Stabile Hochdrucklagen ohne Luftbewegung können hingegen dazu führen, dass die Preise leicht steigen. Der Einfluss ist allerdings schon deswegen begrenzt, weil im Schnitt 25 Prozent der Stromkosten auf Steuern entfallen und weitere 38 Prozent auf Durchleitungsentgelte sowie Grundgebühren. Sie sind von den stündlichen Sprüngen nicht betroffen.

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Auch sonst ist es für Verbraucher gar nicht so einfach, von der neuen Regelung zu profitieren. Schließlich wird man die Nachbarn im Mehrfamilienhaus nicht gerade mit einer nachts laufenden Waschmaschine nerven wollen. Und auch die genaue Aufschlüsselung der persönlichen Verbrauchsdaten bekommt man keineswegs mit der Monatsrechnung zusammengestellt, sondern nur auf Anfrage per Internet.

Die Preiskurven werden immer am Vortag ab 20.15 Uhr vom Netzbetreiber REE bekannt gegeben, und zwar online unter dem unten angegebenen Link. Es gibt auch einen Kleinkundentarif mit Zweiphasen-Nachtstrom, der von 23 Uhr bis 13 Uhr tatsächlich viel günstiger ist als der normale PVPC - ebenso wie der Preis für Elektrofahrzeuge.

Alternativ kann man Festpreistarife buchen, die das ganze Jahr einen Einheitspreis pro Kilowattstunde garantieren. Das lassen sich die Versorger aber meist mit einem Zuschlag vergüten. Verbraucherschützer raten deswegen eher zum PVPC-Tarif. Bei Angeboten auf dem freien Markt handle es sich oft um minimale "Scheinrabatte", die zum Beispiel auf ein Jahr begrenzt sind, danach aber saftige Erhöhungen bringen. (mic)

(aus MM 42/2015)