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Auf Mallorca sind 11.540 Personen als Reinigungskräfte in Privathaushalten bei der Sozialversicherung gemeldet. "Wie hoch die Dunkelziffer jener Frauen ist, die schwarz putzen gehen, können wir nicht schätzen", sagt Maria Llanos Gómez, zuständig bei der Gewerkschaft UGT in Palma für Putzkräfte. Sie gehe aber davon aus, dass mindestens noch einmal so viele Personen ohne Vertrag und Absicherung arbeiten. Sie beklagt, dass sich die Arbeitsbedingungen für Haushaltshilfen in den vergangenen Jahren verschlechtert hätten.

"Die Frauen sind oft Einzelkämpfer, versuchen ihre Kinder durchzubringen", sagt die Gewerkschafterin, die selbst als Reinigungskraft arbeitet. Es sei nicht ungewöhnlich, zwölf Stunden am Tag zu schufften, um am Monatsende 700 Euro zu bekommen. "Es ist auch eine Frage der Kultur. Die Putzfrauen stehen am unteren Ende der Arbeiterklasse", sagt Maria Llanos Gómez. "Dabei erfüllen sie wichtige Aufgaben, sie sind die guten Seelen in vielen Haushalten." Wichtige Schritte hin zu besseren Arbeitsbedingungen seien, dass jede Reinigungskraft auch einen Arbeitsvertrag bekomme und bei der Sozialversicherung gemeldet werde, um so aus der Schwarzarbeit zu kommen.

Aufgaben

Die Gewerkschaft UGT hat einen Leitfaden für Putzkräfte herausgegeben, der über ihre Rechte und Aufgaben informiert. "Denn oftmals müssen sie putzen, waschen, bügeln, den Opa betreuen, den Kindern bei den Hausaufgaben helfen und noch den Hund ausführen", weiß die Gewerkschafterin. Arbeitgeber forderten Leistungen, die Aufgaben von Haushälterin, Kindermädchen und Pflegekraft umfassen. Dabei sei das Feld recht klar begrenzt: Eine Reinigungskraft sorgt für Ordnung und Sauberkeit im Haus.

Personal finden

"Die meisten Jobs werden über Empfehlungen vergeben", sagt Maria Llanos Gómez. Schließlich suche jeder für sein eigenes Heim nicht nur jemanden, der gut und zuverlässig arbeite, sondern der auch vertrauenswürdig sei. Es gebe allerdings auch viele Seiten im Internet, über die Privatleute eine Reinigungskraft finden können. Wer aufmerksam durch Mallorcas Straßen geht, wird auch viele Gesuche nach einer Arbeitsstelle an Laternenpfosten und in den Schaufenstern der örtlichen Geschäfte finden. Man könne sich auch an eine Firma wenden, die Reinigungspersonal vermittelt.

Es sind zum großen Teil Frauen, die als Putzkräfte in den Haushalten arbeiten. Viele von ihnen stammen aus Lateinamerika und Afrika, nicht jede von ihnen besitzt eine Aufenthaltsgenehmigung. "Deshalb sind viele von ihnen froh, überhaupt Geld verdienen zu können und diskutieren mit den Arbeitgebern nicht über eine Anmeldung bei der Sozialversicherung", weiß Maria Llanos Gómez.

Bezahlung

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Der gesetzliche Mindestlohn in Spanien beträgt 655,20 Euro monatlich sowie 9172,80 im Jahr (14 Monatsgehälter). Putzfrauen, die stundenweise beschäftigt werden, haben laut Llanos Gómez Anspruch auf mindestens 5,13 Euro pro Stunde. "Das Durchschnittsgehalt einer Reinigungskraft liegt bei fünf bis acht Euro", weiß sie, "das ist weniger als vor der Krise."

Vertragsmodalitäten

Zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag fomuliert werden. Darin werden die persönlichen Daten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgehalten, sowie die Arbeitszeit, die Bezahlung, der Urlaubsanspruch sowie das Gehalt und auch eine eventuelle Befristung des Vertragsverhältnisses.

Putzkräfte werden sowohl in Voll- und Teilzeit als auch auf Stundenbasis in Privathaushalten angestellt. Dann gibt es noch einen vierten Fall, nämlich den der Angestellten, die sogar mit im Haushalt wohnt. Sie werden auf Spanisch "internas" genannt. Ihr Berufsstand war besonders vor einigen Jahrzehnten noch weit verbreitet, doch es gibt sie immer noch. "Mittlerweile arbeiten die meisten allerdings auf Stundenbasis", weiß Maria Llanos Gómez.

Sozialversicherung

Laut Gesetzeslage muss in Spanien jede Haushaltshilfe, die länger als vier Wochen für einen Auftraggeber arbeitet, bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Diese Aufgabe übernimmt der Arbeitgeber. Arbeitet eine Haushaltshilfe allerdings weniger als 60 Stunden monatlich in einem Haushalt, fällt ihr diese Pflicht zu. Die Anmeldung an sich ist unumgänglich, egal ob die Putzfrau eine Stunde wöchentlich kommt oder die Haushälterin in Vollzeit arbeitet. Das gilt allerdings nicht nur für Reinigungskräfte in Privathaushalten, sondern auch für Gärtner oder Betreuer, die sich um Kinder beziehungsweise Ältere kümmern.

Bei der Sozialversicherung muss ein beidseitig unterschriebener Arbeitsvertrag, das Anmeldeformular sowie die Daten des Kontos des Arbeitgebers, von dem die Beiträge eingezogen werden, vorgelegt werden. 2016 beträgt der Abgabensatz an die Sozialversicherung 25,6 Prozent vom Lohn, wovon 21,35 Prozent der Arbeitgeber trägt und 4,25 Prozent der Arbeitnehmer.

Nur mit einer Anmeldung bei der Sozialversicherung ist die Arbeitskraft kranken-, renten- und unfallversichert, sie kann ihren Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Feiertage und Urlaub geltend machen. "Doch gerade unter den Arbeiterinnen, die auf Stundenbasis arbeiten, schuften besonders viele schwarz", weiß die Gewerkschafterin. Den Arbeitgebern sei die Anmeldung zu viel Papierkram und die Frauen wollten keinen Cent von ihrem ohnehin schon kargen Lohn an die Sozialversicherungen abgeben müssen.

(aus MM 46/2016)