Touristisch „gesättigter" Ort in der Tramuntana: In Valldemossa ist die Ferienvermietung an maximal 60 Tagen im Jahr gestattet. | Archiv Ultima Hora

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Wer sein Haus oder seine Wohnung an Urlauber vermieten möchte, muss beim Tourismusministerium der Balearen-Regierung (Conselleria de Innovación, Investigación y Turismo) eine entsprechende Genehmigung beantragen. Eine Vermietung ist nur mit der auf diese Weise erteilten Registriernummer gestattet.

Die Immobilie muss sich in einem Gebiet befinden, in dem die Vermietung gemäß Zonenplan möglich ist. Ein entsprechendes Zertifikat ist bei der Gemeinde zu beantragen, in der sich die Immobilie befindet. Handelt es sich um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, muss zunächst die Eigentümerversammlung einer Vermietung zustimmen.

Folgende Voraussetzungen müssen ferner für eine Vermietung erfüllt sein: Die Immobilie muss sich seit mindestens fünf Jahren in Privatbesitz befinden und es darf sich nicht um eine Sozialwohnung handeln. Sie muss außerdem über eine Wohnbarkeitsbescheinigung „Cédula de habitabilidad“ verfügen und einen Effizienznachweis ihres Energieverbrauchs, ein sogenanntes „certificado energético“, besitzen. Wenn sich das Objekt in einem Mehrfamilienhaus befindet, muss es über individuelle Wasser- und Stromzähler verfügen. Auf jeweils vier Gästebetten soll mindestens ein Badezimmer kommen. Die Gesamtzahl der zu vermietenden Immobilien pro Eigentümer ist außerdem auf drei begrenzt.

Sind sämtliche Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt, kann der Vermieter bei der mallorquinischen Gästebettenbörse Touristenplätze erwerben, wobei jedes Gästebett in der Immobilie einzeln berechnet wird. Ein Bett im Einfamilienhaus schlägt mit 3500 Euro zu Buche, ein Platz in der Ferienwohnung kostet 875 Euro. Wer seine eigene Hauptwohnung an maximal 60 Tagen im Jahr vermieten will, muss 291,67 Euro pro Platz abdrücken.

Schließlich muss der Generaldirektion für Tourismus im Tourismusministerium die „Erklärung zur Aufnahme einer touristischen Aktivität” (Driat) vorgelegt werden. Sie soll ab Montag, 30. Juli 2018, zum Download bereitstehen, kann aber auch direkt im Ministerium ausgefüllt werden.

Die Stadt Palma hat ihrerseits die Regeln für die touristische Vermietung in der Inselhauptstadt vorgestellt. Sie müssen noch vom Stadtrat abgesegnet werden. Wie geplant, wird die Vermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern auf dem Stadtgebiet verboten bleiben, in Einfamilienhäusern soll sie gestattet sein – mit einer Ausnahme: der Playa de Palma.

Die einzig große Überraschung in der nun präsentierten Version des neuen Regelwerks sieht vor, die touristische Vermietung an der beliebten Urlauberzone dergestalt zu reduzieren, dass keine neuen Lizenzen für die Vermietung von Ferienhäusern mehr vergeben werden, und zwar von Es Carnatge (Can Pastilla) bis zur Ortsgrenze nach Llucmajor in Arenal. Im übrigen Mallorca regelt ein vom Inselrat entworfener Zonenplan die Ferienvermietung, der Ende Juli 2018 verabschiedet wurde..

Das gilt auch für den touristischen Interventionsplan „Pla d’Intervencions en Àmbits Turístics” (PIAT), dessen Herzstück der Zonenplan ist. Mit diesem Planungspapier endete das einjährige Moratorium, während dessen gar keine Lizenzen für die Ferienvermietung und keine neuen Urlauberplätze in Hotels beantragt werden konnten.

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Seit dem 30. Juli 2018 können wieder entsprechende Genehmigungen beim Tourismusministerium beantragt werden. Der Inselrat will zunächst 10.000 Touristenplätze in Hotels und 20.000 Gästebetten für die Ferienvermietung vergeben.

Ob und inwieweit diese gestattet sind, legt wiederum der Zonenplan fest. In einigen „gesättigten” Gebieten wie Cala Rajada, Can Picafort oder Port d’Alcúdia soll eine Begrenzung nach „Urlauberdichte” stattfinden. Pro Hektar darf nur eine gewisse Anzahl an Betten zugelassen werden. Entsprechende Beschlüsse müssen noch von den jeweiligen Gemeinderäten gefasst werden.

Im Übrigen gelten die seit Monaten bekannten Regelungen. Der Zonenplan, von vielen mit einem Flickenteppich verglichen, unterteilt die Insel in verschiedene Bereiche. Da gibt es zum einen die touristisch „nicht-gesättigten” Orte, in denen die Vermietung grundsätzlich gestattet ist. In „gesättigten” Küstengemeinden darf nur unter bestimmten Voraussetzungen vermietet werden, in „fragilen” Orten im Inselinneren ebenfalls. Spezialregelungen gelten für den ländlichen Raum, der auch in verschiedene Kategorien mit strengeren und weniger strengen Auflagen unterteilt ist.

Auf Mallorca gibt es derzeit etwa 430.000 Urlauberplätze, die über die sogenannte Gästebettenbörse verwaltet werden. Der regierende Linkspakt will die Zahl nach und nach reduzieren. Touristische Plätze, die zurück an die Gästebettenbörse fallen – beispielsweise wenn ein Hotel schließt oder jemand sein Ferienhaus nicht mehr länger vermieten will – sollen nicht neu vergeben werden. Auf diese Weise soll die Gesamtzahl an Urlauberplätzen mittelfristig auf 320.000 heruntergeschraubt werden.

Der PIAT entspricht ansonsten weitgehend einem bisher bekannten Entwurf. Verschärfungen gibt es im ländlichen Raum, wo keine neuen Landhotels entstehen dürfen. Auch Golfplätze dürfen nicht ausgebaut oder erweitert werden. Der neue Interventionsplan hält zudem einige kuriose Regelungen bereit. So dürfen Swimmingpools, die in erlaubten Zonen des ländlichen Raums entstehen, nicht mehr Blau ausgekleidet sein. Vielmehr muss ihre Farbe nach Befüllung dunkelgrün oder grau sein, um optisch besser ins Landschaftsbild zu passen.

Die Reaktionen auf den Plan waren unterschiedlich. Während er Umweltschützern nicht weit genug geht, kritisiert der Verband der Ferienvermieter die Regelungen.

Ob eine Wohnung oder ein Haus legal vermietet wird, kann man in Zukunft übrigens per App kontrollieren. Mit der Registriernummer, dem Namen der Unterkunft und dem Standort sollen Urlauber per „Ferienvermietungscheck Mallorca” herausfinden können, ob das Urlaubsdomizil über eine gültige Genehmigung verfügt oder nicht.

(aktualisiert aus MM 30/2018)