Traumvillen wie diese im Südwesten von Mallorca sind bei Mietern mit hoher Kaufkraft gefragt. Luxusimmobilien können 10.000 bis 20.000 Euro pro Aufenthalt (im Schnitt ein bis zwei Wochen) kosten. | Foto: Unternehmen

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Wenn Urlauber ihre Ferien auf Mallorca nicht im Hotel verbringen möchten, sondern in eigenen vier Wänden, dann haben sie vor allem die Möglichkeit, sich eine freistehende Villa oder ein Einfamilienhaus zu mieten. Für alle anderen Arten von Immobilien sieht das balearische Tourismusgesetz eine legale "touristische" Vermietung - das heißt mit notwendigen Zusatzleistungen wie Bettwäschewechsel, Pool- und Zimmerreinigung - nach wie vor nicht vor. Umso mehr sind diese Ferien-Villen gefragt, denn immer mehr Menschen mit der notwendigen Kaufkraft setzen auf den eigenständigen Individualurlaub. Der Zuwachs ist nicht nur an der Anzahl der legal einwandfrei zu mietenden Ferienhäuser auszumachen: Waren im Jahre 2012 rund 3600 Immobilien im Register des balearischen Tourismusministeriums registriert, sind es jetzt 8464, also mehr als doppelt so viele.

Der Boom der Ferienhäuser hat durch das Internet auch zu einem Zuwachs der Anbieter geführt, weiß Thomas Krauß, Geschäftsführer des Reiseveranstalters MC-Fincaservice und nach eigenen Angaben Marktführer bei Ferienhausvermietungen im gehobenen Segment. Während seine Firma seit mittlerweile zwei Jahrzehnten den Markt bedient, entstanden in jüngster Zeit verstärkt Mitbewerber, die offenbar von der Wohnzimmer-Couch aus per Web-Page um Kunden werben. "Und das nicht immer mit sauberen Methoden", sagt Krauß. Fälle, in denen ankommende Urlaubsmieter mit Sack und Pack auf der Straße standen, weil die bezahlte Traumvilla auf Mallorca gar nicht existierte oder über andere Kanäle längst vermietet war, kamen allein im vergangenen Sommer mehr als ein Dutzend Mal vor. Oft genug haben die windigen Internet-Vermittler die Anzahlung eingestrichen und können kaum belangt werden.

Krauß rät potenziellen Mietern, auf den Sicherungsschein zu achten. Den dürfen nach deutscher Rechtsprechung nur Reiseveranstalter ausstellen. Der Kunde erhält den Schein mit der Buchungsbestätigung. Das ist der Nachweis, damit der Mieter sein bezahltes Geld im Falle eines Problems, etwa wenn der Anbieter pleite geht, nicht verliert. Auch der Hauseigentümer hat dadurch Vorteile. Kommt es zu Beschwerden, etwa weil der Pool kein Wasser enthielt oder der Herd kaputt war, dann wird nicht der Eigentümer belangt, sondern der Reiseveranstalter, der haften muss.

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Anders ist es nach Krauß' Worten mit den am Markt agierenden Reisevermittlern, die rechtlich nicht als Reiseveranstalter zugelassen sind. Sie dürfen laut Gesetz nicht mit dem Urlauber direkt abrechnen, sondern müssen ihm Name, Anschrift und Kontoverbindung des Villenbesitzers nennen. Sie dürfen auch keine Sicherungscheine ausstellen. Doch genau gegen diese Vorgabe wird nach Krauß' Worten in der Praxis häufig verstoßen, denn das Erwerben der Scheine bei renommierten Versicherungsunternehmen bedeutet jeweils Arbeitsaufwand und Kosten. Das aber würden sich unlautere Vermittler sparen. "Sie erschleichen sich dadurch Wettbewerbsvorteile."

Krauß geht davon aus, dass die Situation mit der geplanten Einführung der Urlaubersteuer an Brisanz sogar zunimmt. "Denn wie soll ein Vermittler, der sich als Reiseveranstalter ausgibt, die Steuer abführen können?", fragt Krauß.

Sein Ratschlag an Urlauber mit Interesse am Mieten ist, auf das Ausstellen eines Sicherungsscheines zu bestehen. Auch Villenbesitzern rät Krauß zur Zusammenarbeit mit seriösen Anbietern, die die Daten der Immobilie nicht an dritte und vierte Vermittler im Internet weiterreichen. "So gibt es keine bösen Überraschungen für Mieter und Vermieter."

(aus MM 6/2016)