Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden in Spanien dürfen (mit Ausnahmen) ab Mittwoch nicht mehr unter 27 Grad eingestellt werden.

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Ab Mittwoch, 10. August, werden auf Mallorca und in ganz Spanien die Klimaanlagen gedrosselt. Die Begrenzung der Geräte auf 27 Grad im Sommer (sowie der Heizung auf 19 Grad im Winter) in öffentlichen Gebäuden, Geschäftsräumen und Kaufhäusern, Verkehrsinfrastrukturen (Flughäfen, Bahnhöfe und Busbahnhöfe), kulturellen Einrichtungen und Hotels ist eine der ersten Maßnahmen des neuen Energiespardekrets der spanischen Zentralregierung, das diese Woche in Kraft tritt.

Auf diese Weise erhofft sich Madrid, den Energieverbrauch rasch zu senken und die europäischen Beschlüsse, die aus dem Ukraine-Krieg resultieren, zu erfüllen. Alle beschlossenen Maßnahmen sind bis zum 1. November 2023 gültig. Gesundheitszentren und Krankenhäuser, Ausbildungsstätten (Schulen, Universitäten und Kindergärten), Friseursalons, Wäschereien, Fitnessstudios und Verkehrsmittel selbst (Züge, Flugzeuge, Flughäfen, Schiffe usw.) sind jedoch davon ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Orte, an denen aufgrund der Besonderheiten des jeweiligen Sektors Ausnahmen erforderlich sind, sowie – im Falle von Hotels – die Zimmer selbst. Im übrigen Hotel (Restaurant, Cafeteria, Gemeinschaftsräume) gilt die Regelung jedoch.

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Die spanische Ministerin für den Klimawandel, Teresa Ribera, hat am Freitag allerdings präzisiert, dass Bars und Restaurants den Einsatz der Klimaanlagen auch auf "etwa 25 Grad" begrenzen können. In diesem Sinne stellte sie klar, dass die in dem neuen Gesetz geregelten 27 Grad "flexibel" angewandt werden können. Als Beispiel führte sie an, dass Diskotheken, Großküchen und Fitnessstudios eine andere Temperatur benötigten als andere Räume wie eine Buchhandlung. Grund hierfür seien unter anderem Arbeitsschutzmaßnahmen.

Gewerbliche Räume, öffentliche Gebäude, Kulturzentren und Hotels, die den von der Regierung erlassenen Energiespar- und Effizienzplan aber nicht einhalten, müssen mit Geldstrafen von bis zu 60.000 Euro bei leichten Verstößen, bis zu sechs Millionen Euro bei schweren Verstößen und bis zu 100 Millionen Euro bei sehr schweren Verstößen rechnen.