Das Handelsgericht von Palma de Mallorca hat den Antrag der Steuerbehörden abgelehnt, alle Schulden der Unternehmen des einstigen deutschen Immobilienmoguls Matthias Kühn in einem einzigen Insolvenzverfahren zu bündeln. Die Richter sind der Ansicht, dass eine solche Zusammenlegung der Verbindlichkeiten zu Verzögerungen im Insolvenzverfahren führen würden. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass trotz einiger "gemeinsamer Zahlungsausfälle" in den einzelnen Unternehmen der einstigen Kühn-Gruppe keine grundsätzliche "Vermischung der Vermögenswerte" vorliegt.
Der Fall Kühn
Gericht auf Mallorca lehnt Antrag auf Bündelung der Schulden im Fall Kühn ab
Die Richter sind der Ansicht, dass eine solche Zusammenlegung der Verbindlichkeiten zu Verzögerungen im Insolvenzverfahren führen würden
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